Autohaus Macht Aktuell

Das ändert sich 2012 für Autofahrer in Deutschland!

Auch dieses Jahr kommen auf deutsche Autofahrer wieder eine Reihe an Neuerungen zu. Einiges wird leichter aber es droht auch Ärger. Was sich beim Autoverkehr alles ändert.
Autofahren soll sicherer und umweltfreundlicher werden. Vermutlich wird es aber zunächst erstmal wieder etwas teurer. Verantwortlich dafür sind Neuregelungen, die im Laufe des Jahres wirksam werden. So gibt es Änderungen bei Knöllchen, Reifen, TÜV und Umweltzonen. Hier die wichtigsten Neuerungen.

Hauptuntersuchung
Ab April 2012 fällt der Prüfbericht bei der Hauptuntersuchung um einiges detaillierter aus. Alle Prüforganisationen arbeiten dann bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool. Außerdem wird eine Probefahrt zur Hauptuntersuchung Pflicht. Die Fahrzeug-Abnahme wird damit künftig länger dauern und vermutlich auch mehr kosten. Diese neue Regelung betrifft allerdings nur Fahrzeuge, die ab April 2012 neu zugelassen werden – wird also erst bei Prüfungen ab 2014 greifen.

Ebenfalls zum April 2012 fällt die Rückdatierung weg. Wer zu spät zur Prüfung kommt, erhält dann trotzdem die Plakette und zwar für volle 24 Monate. Bislang wurde die versäumte Zeit einfach abgezogen. Wer den Termin für die Hauptuntersuchung allerdings um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht neben einem Bußgeld und Problemen mit der Versicherung nach einem Unfall auch eine sogenannte Ergänzungsuntersuchung. Dafür werden 20 Prozent Zuschlag zu den regulären Gebühren fällig.

Umweltzonen
Die bereits bestehenden Umweltzonen werden ausgeweitet und neue Umweltzonen kommen hinzu. In 17 deutschen Städten und Gemeinden gilt dann Umweltzone 2. Damit dürfen hier nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren. Stuttgart, Frankfurt am Main, Krefeld und Osnabrück haben zum Jahreswechsel auf Stufe 1 erhöht. Damit sind dort nur noch Autos oder Kleintransporter mit grünem Wapperl erlaubt. Auch München wird im Laufe des Jahres nachziehen.

Wechselkennzeichen
War eigentlich schon für 2011 geplant, kommt nun aber definitv zum 1.Juli 2012: das Wechselkennzeichen. Damit können bis zu zwei Fahrzeuge einer Klasse mit nur einem Kennzeichen betrieben werden, wie der Bundesrat am 16. Dezember beschlossen hat. Allerdings gibt es keine Einsparungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, allerdings wird es wohl bei Einsparungen bei der Versicherungsprämie geben. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil, der am Fahrzeug bleibt, und einem aufsteckbares Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben. Das Wechselkennzeichen soll, so das Bundesverkehrsministerium, Anreize geben zum Kauf eines Zweitfahrzeugs, etwa eines umweltfreundlichen, sparsamen Autos zur innerstädtischen Nutzung oder eines Elektroautos.

Reifen
Ab Juli müssen alle neu produzierten Reifen im Handel mit einem Label gekennzeichnet sein, aus dem der Rollwiderstand, das Rollgeräusch sowie die Nasshaftung des Pneus hervorgeht. Bis November 2012 soll auch eine Regelung vorliegen, welche Anforderungen M+S-Reifen exakt erfüllen sollen.

Punktesystem Flensburg
Das Verkehrszentralregister und das Punktesystem in Flensburg werden derzeit komplett umgebaut. Im Zentrum der Reform steht vorallem das Punktesystem. Laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer soll es stark vereinfacht werden. In Zukunft ist dann bereits mit acht Strafpunkten "der Lappen" weg. Bislang sind es 18 Punkte. Allerdings wird sich auch der Punkteschlüssel ändern: Es gibt dann weniger Punkte für Verkehrsdelikte. Diese Neuregelung soll bis Ende 2013 in Kraft treten.

Partikelfilter für Dieselfahrzeuge
Die staatliche Förderung für die Rußpartikelfilter-Nachrüstung ist ab 2012 wieder zurück. Damit können Halter von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen ab 2012 wieder einen Förderbetrag in Höhe von 330 Euro für die Umrüstung einstreichen. Wer 2011 umgebaut hat, geht allerdings leer aus.

Kraftfahrzeugsteuer
Schon seit zwei Jahren gilt die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, 2012 werden die Anforderungen an den Verbrauch der Autos, der seitdem auch in die Steuerberechnung eingeht, verschärft. Für alle Autos mit Neuzulassung ab dem 1. Juli 2009 wird bei der Kfz-Steuer neben dem Hubraum auch der Verbrauch (CO2-Ausstoß) berücksichtigt. Bei Benzinern werden pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro, für Diesel 9,50 Euro berechnet. Darüber hinaus kostete bislang jedes Gramm CO2 jenseits der Freimenge von 120 Gramm zwei Euro. Mit Beginn des Jahres 2012 sinkt diese Freimenge auf 110 Gramm, also erhöht sich die Kfz-Steuer für alle Auto, die darüber liegen, um bis zu 20 Euro im Jahr. 110 Gramm CO2 pro Kilometer entsprechen einem Verbrauch von 4,2 Litern bei Dieselmotoren und 4,6 Litern bei Benzinern.

Pendlerpauschale
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen. Bisher konnte man das Wahlrecht tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren, wenn man etwa zwischen Auto und Bahn abwechselte. Ab 2012 ist dies verboten. Das Finanzamt prüft nun fürs ganze Jahr, ob es die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die Kilometerpauschale anerkennt – und als Höchstgrenze sind 4500 Euro Werbungskosten festgeschrieben.

Autobahnbaustellen
Die linke Spur in Baustellen soll vom kommenden Jahr an breiter werden, soweit dies möglich ist. Derzeit ist die linke Spur oft nur für Fahrzeuge mit maximal 2,00 Meter Breite freigegeben – das ist für viele Autos mit zwei Außenspiegeln zu schmal. Neue Verkehrsschilder erlauben dann Fahrzeugen bis zu einer tatsächlichen Breite von 2,10 Metern die Durchfahrt.

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2012 - Der neue Mitsubishi Colt kommt - mehr Info´s in kürze!

          

Mitsubishis Colt-Nachfolger kommt Ende 2012 - Mitsubishi will den Nachfolger seines Kleinwagens Colt im Jahr 2012 für weniger als 10 000 Euro zu den Händlern bringen. Anfang 2012 werde die Produktion in einem neuen Werk in Thailand starten.

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Winterreifen rechtzeitig wechseln - empfiehlt der ADAC 2011

 Die Winterreifenpflicht war schon letztes Jahr ein großes Thema und jetzt könnte es noch dicker kommen, denn möglicherweise soll eine “M+S”-Kennzeichnung auf Reifen nicht mehr ausreichen. Momentan liegt ein Verordnungsentwurf vor, über den das Bundesverkehrsministerium noch entscheiden muss. Geschieht dies zeitnah, so ist eine Änderung der momentanen Regelung noch vor diesem Winter möglich. Momentan sind Winterreifen nur bei schlechten Straßenverhältnissen, das heißt bei Schnee, Eis und Reifglätte, Pflicht. Doch was sieht die neue Regelung vor, neben der “M+S”-Kennzeichnung müssen die Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Bisher gilt für alle Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.

Experten sehen die Verschärfung der Mindestprofiltiefe als schon längst überfällig an. Doch nicht nur das sorgt für Spannung rund um das Thema Winterreifen. Der ADAC empfiehlt Winterreifen schon im Oktober zu wechseln. Das bedeutet wohl jetzt für viele “Winterreifen – Jetzt wechseln” und vorher Preise vergleiche und beim ADAC Winterreifentest 2011 informieren.

   

Übrigens raten Experten zur sogenannten O bis O-Regel. Das bedeutet, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs sein, denn es kann ganz schön teuer werden, wenn man zum Beispiel mit Sommerreifen erwischt wird. Sommerreifen im Winter fahren kostet 40 Euro und erhöht sich auf 80 Euro, wenn man damit andere Verkehrsteilnehmer behindert. Was viele nicht wissen, schon ab einer Temperatur von 7 C° erhöht sich das Sicherheitsrisiko durch einen verlängerten Bremsweg von Sommerreifen. Erfahrungsgemäß kann es ja auch schon im Oktober deutlich kühler werden und somit auch deutlich gefährlicher auf Deutschlands Straßen.

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Pannenstatistik vom ADAC - Mitsubishi ganz oben dabei !!!

Pannenstatistik 2010 Kleinwagen Sieger in dieser Klasse ist wieder der Mini, gefolgt vom Peugeot 207 und dem Mitsubishi Colt. Schlusslichter sind Seat Ibiza/Cordoba und der Hyundai Getz, ohne aber negativ auf zu fallen.

PlatzModell 200520062007200820092010
1BMW Mini (inkl. Cabrio)
2Peugeot 207  
3Mitsubishi Colt
4Opel Meriva
5Nissan Note  
6Skoda Roomster   
7Dacia Sandero    
8Ford Fusion
9Mazda 2
10VW Polo
11Opel Corsa
12Renault Clio
13Ford Fiesta
14Citroen C3
15Nissan Micra
16Skoda Fabia
17Toyota Yaris
18Suzuki Swift
19Renault Modus  
20Honda Jazz
21Fiat Punto
22Seat Ibiza/Cordoba
23Hyundai Getz

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Das ändert sich 2011 für Autofahrer und Urlauber 
 
2011 erwarten Autofahrer einige Neuerungen.

So kommt zum Jahreswechsel unter der Bezeichnung E10 Ottokraftstoff (für Benzinfahrzeuge) mit einem erhöhten Ethanolanteil von maximal zehn Prozent an die Tankstellen. Mit diesem Sprit können nur dafür freigegebene Automodelle betrieben werden. Der ADAC hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch weiterhin Superkraftstoff mit maximal fünf Prozent Ethanol (E5) flächendeckend angeboten wird.

 Außerdem wird es bei der Neuzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm ab 1. Januar 2011 einen Steuerfreibetrag von 150 Euro geben. Der Steuer-Zuschlag für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter entfällt ab 1. April 2011.

Ab 7. Februar 2011 erhalten neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typgenehmigung mehr, teilt der ADAC weiter mit.

 Ab 24. Februar 2011 ist ein Bremsassistenzsystem – heute integrierter Bestandteil bei ESP – für die Erstzulassung neuer Pkw Pflicht.

 Ab 10. Juli 2011 müssen neue Lkw über 7,5 Tonnen und ihre Anhänger ab 3,5 Tonnen so gestaltet sein, dass ihre Konturen in der Nacht besser sichtbar sind. Neu entwickelte Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab 1. November 2011 nur noch dann eine Typengenehmigung, wenn sie mit einem elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem ausgestattet sind.

Das Modell „Begleitetes Fahren“ ab 17 Jahren wird im neuen Jahr zum Dauerrecht. Die zunächst bis Ende 2010 befristete Tempo-100-Zulassung für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wird ebenfalls allgemeines Recht.

Für Mitte 2011 ist die Einführung des Wechselkennzeichens geplant, mit dem mehrere Pkw auf ein Kennzeichen angemeldet werden können.

Die Motorradkennzeichen sollen kleiner werden.

Nichtbezahlte Bußgelder ab 70 Euro aus anderen EU-Staaten werden künftig auch in Deutschland vollstreckt.

Alte, noch nicht EU-weite Behinderten-Parkausweise werden ungültig und müssen umgetauscht werden.

Außerdem werden einige Städte im nächsten Jahr neue Umweltzonen einrichten, andere verschärfen sie.

Darüberhinaus sollen für Urlauber im nächsten Jahr einige neue verbraucherfreundlichere Regelungen geschaffen werden. So strebt die die Bundesregierung eine Regelung an, die die „Internet-Abzocke“ durch eine gesonderte und hervorgehobene Preiskennzeichnung verhindern soll. Die Rechte der Urlauber, die ihre Reise mit einzelnen Bausteinen selbst zusammenstellen, sollen durch eine neue Europäische Pauschalreiserichtlinie gestärkt werden. Auch Passagiere im Bus- und Schiffsverkehr sollen laut EU mehr Rechte erhalten. Die EU verfolgt weiter das Ziel, Sammelklagen auch in Europa zu ermöglichen. Für überlange Gerichtsverfahren sollen Entschädigungen möglich werden. Geplant ist zudem eine Gesetzesänderung für eine Liberalisierung der Fernbuslinien – damit würde das Bahnmonopol auf längeren Strecken fallen. Die ab Januar geltende Luftverkehrssteuer wird das Fliegen teurer machen.

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Winterreifenpflicht (M+S):

Bundesrat Winterreifen: Konkretere Vorschriften und höhere Strafen In Deutschland gilt künftig eine Winterreifenpflicht. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung zu, wonach Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren dürfen. Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig mit 40 Euro doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sollen sogar 80 Euro fällig werden, bisher sind es 40 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Die Abkürzung steht für Matsch und Schnee. "Auch Ganzjahresreifen fallen darunter", erklärte das Bundesverkehrsministerium. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten. Schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lastwagen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen. Auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind wegen ihrer grobstolligen Bereifung von der Winterreifenpflicht befreit. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht oder einen Stichtag sieht die Verordnung ausdrücklich nicht vor. "Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich", erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Die Regelung wird jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Tag darauf – Dezember 2010 – in Kraft.

   

Der Automobilclub ADAC zeigte sich zufrieden mit der Bundesratsentscheidung, weil nun "endlich Klarheit" herrsche. Entgegen der vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 Millimetern empfiehlt der ADAC jedoch ein Mindestprofil von 4 mm. "Dieses sorgt für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen", erklärt der Verband. 

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Was bedeutet ABS:

Das Antiblockiersystem (ABS), in der StVZO „Automatischer Blockierverhinderer“ (ABV) genannt, ist ein vorwiegend in Kraftfahrzeugen, aber auch in Eisenbahnen und Flugzeugfahrwerken verwendetes technisches System zur Verbesserung der Fahrsicherheit und zur Minderung von Verschleiß an den Laufflächen der Räder. Es wirkt bei starkem Bremsen einem möglichen Blockieren der Räder durch Verminderung des Bremsdrucks entgegen.

Hierdurch ermöglicht ABS beim Bremsen von Kraftfahrzeugen eine bessere Lenkbarkeit und Spurtreue. Außerdem kann das System über die Regelung des Radschlupfs den Bremsweg auf nasser Straße verkürzen. Auf trockener Straße und losem Untergrund – zum Beispiel Schotter oder Schnee – kann sich der Bremsweg dagegen verlängern. 

   

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Es ist soweit: Mit dem Mitsubishi i-MiEV startet 2010 das erste Großserien-Elektroauto in Deutschland. Doch wie praxistauglich ist der Stromer?

Einschränkungen akzeptiere ich nicht mehr. Ich möchte endlich ein vollwertiges und praxistaugliches Elektroauto. Kein Dreirad mit einem einzigen Sitzplatz, das bei einem Unfall zur Todesfalle wird. Oder einen Roadster, von dem nur zehn Exemplare gebaut werden. Außerdem nerven mich die gebetsmühlenhaften Aussagen der Hersteller, dass ihre Elektroautos ganz sicher bald zu kaufen sein werden. So war ich auch skeptisch, als Mitsubishi 2007 den i-MiEV als Studie gezeigt hat. Doch nun steht das Serienmodell auf dem Testwagenparkplatz der AUTO ZEITUNG – bereit für einen zweitägigen Alltagstest. Genauso, wie es bereits in Japan verkauft wird. Bei uns startet der i-MiEV Ende 2010. ÜBERRASCHEND GERÄUMIG UND SPURTSTARK Klar, der Name lädt die Kollegen zu den immer gleichen lustigen Sprüchen ein. Das Kürzel i-MiEV steht übrigens für Mitsubishi Innovative Electric Vehicle. Die Bemerkungen verstummen jedoch, wenn ich die Kollegen zur Mittagspause mitnehmen soll. Obwohl das Elektroauto über einen halben Meter kürzer ist als ein VW Polo, passen vier Personen hinein. Der lange Radstand sorgt für ausreichend Beinfreiheit – auch auf den hinteren Plätzen. Die Kollegen sollten sich jedoch mögen, bei knapp 1,50 Meter Breite stoßen die Ellenbogen schon mal zusammen.

   


Gestartet wird per Drehknopf. Dass der Wagen wirklich läuft, merkt man erst, wenn man die Automatik auf D stellt und der i-MiEV losrollt. Spurtet, sollte man besser sagen: Das starke Drehmoment von 180 Newtonmetern ist sofort verfügbar, der Mitsubishi verliert keine Zeit durch Schaltpausen. Die 64 PS reichen vollkommen aus, um im Verkehrsgewühl der Kölner Innenstadt mitzumischen.

Erfreulich: Die Ladestandanzeige bewegt sich kaum – beim Rollen und Bremsen arbeitet der Motor als Generator und lädt die Batterien wieder auf. Dass das Triebwerk im Heck untergebracht ist, fällt beim Fahren nicht negativ auf. Der Grund: Die 22 Lithium-Ionen- Akkus im Fahrzeugboden bilden den eigentlichen Schwerpunkt.

Ich muss jedoch aufpassen, durch den i-MiEV nicht zum Temposünder zu werden. Da das Motorengeräusch fehlt, geht das Gefühl für die Geschwindigkeit verloren. Auch Fußgänge müssen sich erst an das Elektroauto gewöhnen. Und an Ampeln überrasche ich immer wieder Radfahrer, die mich nicht kommen gehört haben. Beim Parken erweist sich der i-MiEV endgültig als Stadtmeister: Dank seiner großzügigen Verglasung bietet er eine gute Rundumsicht. Der extrem kleine Wendekreis tut sein Übriges.

Nach der Arbeit geht es mit dem i-MiEV auf die Autobahn. Die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h erreicht das Elektroauto ohne Probleme, der Ladestandanzeige kann man dann aber beim Fallen zusehen. Ab Tempo 80 ist ein Summen zu hören, das mit steigender Geschwindigkeit zu einem penetrantenPfeifen wird.

Der i-MiEV ist sowieso eher für den Stadtverkehr geeignet: Die Lenkung spricht aus der Mittellage träge an, bei schnellen Richtungswechseln kommt es zu kräftigen Aufbaubewegungen. Hohe Kurventempi sind angesichts der schmalen Bereifung nichts für den Mitsubishi. Die Serienversion soll jedoch ein verändertes Fahrwerk, ABS und ESP erhalten.

Ein kurzer Besuch im Supermarkt bringt die Erkenntnis, dass der Kofferraum für einen normalen Einkauf ausreicht. Ich überlege kurz, einen Freund zu besuchen, um ihm den Elektropionier zu zeigen. Doch nach 100 km steht die Ladestandanzeige schon bedenklich niedrig. Da ich nicht einschätzen kann, wie lange die Akkus noch Strom liefern, peile ich lieber die heimatliche Steckdose an.

Wie der Toaster kommt der i-MiEV an eine normale 230-Volt- Steckdose. Einfach Ladekabel dran, fertig. Und im Gegensatz zu den 14 500 Tankstellen gibt es in Deutschland rund eine Milliarde Steckdosen. Mein Problem: Wie die meisten Stadtbewohner habe ich keine Garage oder einen Carport mit Stromanschluss. So muss ich das Ladekabel aus der Wohnung durch das Fenster auf die Straße legen und hoffen, dass es niemand herauszieht.

Dafür gehören Tankrechnungen der Vergangenheit an. Scheinbar, denn die Kosten verstecken sich in der Stromrechnung. Doch mit umgerechnet 3,90 Euro pro 100 Kilometern ist man mit dem i-MiEV günstig unterwegs. Für die Käufer wird der Mitsubishi aber zum Zuschussgeschäft: Zwar stehen die Preise für Deutschland noch nicht fest, doch in Japan kostet der Kleinwagen umgerechnet satte 34 000 Euro.

Wenn ich mit dem i-MiEV nicht sparen kann, bringt er dann wenigstens etwas fürs Klima? Zwar stößt das Elektroauto selbst kein CO2 aus, doch der Strom kommt aus Kraftwerken, die mitunter richtige Klimasünder sind. Um den Strom für 100 Kilometer Fahrt zu erzeugen, werden etwa 70 bis 80 Gramm CO2 freigesetzt.

Ein ausgezeichneter Wert für einen Kleinwagen – aber er relativiert die Vorstellung, Elektroautos seinen gänzlich emissionsfrei. Das sollte viele Umweltfreunde auf den Boden der Tatsachen zurückbringen. Die Elektroautos sind mit dem i-MiEV dort bereits angekommen. Markus Bach

DER i-MiEV IM PRAXIS-TEST

Mit dem kleinen Viersitzer macht das Elektroauto einen großen Schritt in Richtung Praxistauglichkeit. Der i-MiEV wirkt wie ein normaler Kleinwagen und kann von jedem bedient werden. Dennoch fordert das neue Antriebskonzept Eingewöhnungszeit – der Fahrstil muss dem Elektroauto angepasst werden: So kann man die Klimaanlage nicht mehr einfach gedankenlos mitlaufen lassen, und vor jeder längeren Fahrt sollte die Distanz genau abgeschätzt werden. Welche Dinge wir bei der Fahrt im Mitsubishi besonders beachten mussten, haben wir hier für Sie aufgelistet:

LADEN
Nicht verwechseln: Der i-MiEV hat zwei Stromanschlüsse. Auf der rechten Seite lässt er sich an einer normalen Steckdose aufladen. Dazu wird nur ein Ladekabel benötigt. Nach sieben Stunden sind die Batterien zu 80 Prozent gefüllt. Wer nicht so viel Geduld hat, kann an der linken Seite einen Schnelllader anschließen, der Ladevorgang dauert damit nur 30 Minuten. Darunter leidet jedoch die Lebensdauer der Batterien. Außerdem sind dafür spezielle Ladestationen nötig.

REICHWEITE
Mitsubishi gibt eine maximale Fahrleistung von 144 Kilometern nach EU-Norm an. In unserem Alltagstest musste der i-MiEV aber spätestens nach 120 Kilometern an die Steckdose. Die Ladestandanzeige macht je nach Fahrsituation und Verbraucher (siehe unten) deutliche Sprünge. Da die Reichweite nicht angezeigt wird, entwickelt sich ab 100 Kilometern ein Gefühl der Unsicherheit. Man vermeidet weite Fahrten und steuert lieber die nächste Steckdose an.

VERBRAUCHER
Licht, Scheibenwischer, CD-Radio und Klimaautomatik – der Strom für diese Verbraucher kommt direkt aus den Lithium-Ionen-Akkus, die auch den Elektromotor versorgen. Das geht auf die Reichweite: Eine voll eingeschaltete Klimaanlage verkürzt die Fahrt des Elektroautos um rund 20 Prozent. Hier besteht Handlungsbedarf – vor allem, wenn die europäische Serienversion mit weiteren Verbrauchern wie etwa einem Navigationsgerät ausgerüstet werden soll.

SCHALTUNG
Das stufenlose Wechselgetriebe des i-MiEV wird über einen klassischen Automatikhebel bedient. Neben den Standard-Einstellungen gibt es noch einen Eco-Modus. Mit ihm reduziert sich die Leistung des Mitsubishi auf 24 PS, was der Reichweite zugute kommt und im Stadtverkehr völlig ausreicht. Steht der Wahlhebel im Modus B, gewinnt der Kleinwagen auf Abfahrten Energie zurück und speist diese in die Akkus. Für den Fahrer wirkt das wie eine Motorbremse.

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